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   BAG, 18.03.1987 - 4 AZR 244/86   

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https://dejure.org/1987,5157
BAG, 18.03.1987 - 4 AZR 244/86 (https://dejure.org/1987,5157)
BAG, Entscheidung vom 18.03.1987 - 4 AZR 244/86 (https://dejure.org/1987,5157)
BAG, Entscheidung vom 18. März 1987 - 4 AZR 244/86 (https://dejure.org/1987,5157)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung im Kirchendienst - Anforderungen an die Tätigkeit des Gruppenleiters - Unterstellung von anderen Mitarbeitern als Voraussetzung für die Eigenschaft als Gruppenleiters - Notwendigkeit eines gemeinsamen Ziels der Gruppe oder Einzelbetreuung ausreichend für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 18.05.1983 - 4 AZR 539/80

    Erzieher - Berufskundlicher Sinn - Berufsbild des Gruppenerziehers - Betreuung

    Auszug aus BAG, 18.03.1987 - 4 AZR 244/86
    Ein Erzieher mit kirchlicher oder staatlicher Anerkennung ist im fach- und berufsbezogenen Sinne jemand, der nach zweijähriger Fachschulausbildung und einjährigem Praktikum in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit, insbesondere in Kinderkrippen, Kindergärten, Vorklassen, Horten, Kindererholungsheimen, Schulinternaten, auch Kinderstationen von Kliniken, Kinderdörfern, auch entsprechenden Einrichtungen für behinderte Kinder, Kinder sozial-pädagogisch und fürsorgerisch-bewahrend zu betreuen hat (BAG Urteil vom 18. Mai 1983 - 4 AZR 539/80 - AP Nr. 74 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 15. Februar 1984 - 4 AZR 497/81 - AP Nr. 84 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Die typische Tätigkeit eines Erziehers in außerschulischen Einrichtungen stellt sich damit als diejenige eines Gruppenerziehers dar, dessen Aufgabe in der Betreuung, Anleitung und Förderung der in einer Gruppe zusammengefaßten Kinder und Jugendlichen und der Ausgestaltung deren Wohn- und Lebensbereiche besteht (BAG Urteil vom 18. Mai 1983 - 4 AZR 539/80 - AP Nr. 74 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, Vergütungsordnung BL, Anm. 80).

  • BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 497/81

    Eingruppierung einer Erzieherin - Kinderpflegerin - Pflegerische Tätigkeiten -

    Auszug aus BAG, 18.03.1987 - 4 AZR 244/86
    Die Tätigkeit des Klägers ist auch rechtlich selbständig bewertbar (vgl. BAG Urteil vom 15. Februar 1984 - 4 AZR 497/81 - AP Nr. 84 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Ein Erzieher mit kirchlicher oder staatlicher Anerkennung ist im fach- und berufsbezogenen Sinne jemand, der nach zweijähriger Fachschulausbildung und einjährigem Praktikum in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit, insbesondere in Kinderkrippen, Kindergärten, Vorklassen, Horten, Kindererholungsheimen, Schulinternaten, auch Kinderstationen von Kliniken, Kinderdörfern, auch entsprechenden Einrichtungen für behinderte Kinder, Kinder sozial-pädagogisch und fürsorgerisch-bewahrend zu betreuen hat (BAG Urteil vom 18. Mai 1983 - 4 AZR 539/80 - AP Nr. 74 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 15. Februar 1984 - 4 AZR 497/81 - AP Nr. 84 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 18.03.1987 - 4 AZR 244/86
    Hierbei ist unter einem Arbeitsvorgang entsprechend dem gleichlautenden Begriff im Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (BAG Urteile vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - und vom 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 -, alle zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 18.03.1987 - 4 AZR 244/86
    Hierbei ist unter einem Arbeitsvorgang entsprechend dem gleichlautenden Begriff im Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (BAG Urteile vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - und vom 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 -, alle zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 18.03.1987 - 4 AZR 244/86
    Hierbei ist unter einem Arbeitsvorgang entsprechend dem gleichlautenden Begriff im Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (BAG Urteile vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - und vom 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 -, alle zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 18.03.1987 - 4 AZR 244/86
    Weder aus dem Tarifwortlaut noch aus dem tariflichen Gesamtzusammenhang, die bei der Tarifauslegung gleichgewichtig zu berücksichtigen sind (BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung), läßt sich entnehmen, daß die Tarifvertragsparteien eine Übertragung der Tätigkeit eines Gruppenleiters durch ausdrückliche Anordnung des Arbeitgebers fordern.
  • BAG, 18.04.1984 - 4 AZR 427/82

    Zulagen eines Orchestermusikers - Orchester - Instrumentengruppierungen - Musiker

    Auszug aus BAG, 18.03.1987 - 4 AZR 244/86
    Damit ist von dem allgemeinen Grundsatz der Tarifauslegung auszugehen, wonach dann, wenn die Tarifvertragsparteien einen bestimmten Fachbegriff in eine Tarifnorm einfügen, im Zweifel anzunehmen ist, daß er auch im Geltungsbereich des entsprechenden Tarifvertrages in seiner allgemeinen fachlichen Bedeutung Geltung haben soll (BAGE 45, 330, 335 = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Musiker m. w. N.).
  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 224/93

    Außenwohngruppe

    Zum Begriff des Arbeitsvorgangs gelten im wesentlichen dieselben Grundsätze wie zum Bundes-Angestelltentarifvertrag, da der Wortlaut der Tarifverträge einander entspricht (BAG Urteil vom 18. März 1987 - 4 AZR 244/86 - AP Nr. 6 zu § 611 BGB Kirchendienst).
  • LAG Schleswig-Holstein, 12.01.1993 - 1 Sa 287/92

    Eingruppierung; Vergütungsgruppe; Differenzvergütung; Fallgruppe;

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  • LAG Bremen, 05.06.1990 - 1 Sa 343/88

    Vergütung; BAT; Erziehungsdienst ; Sozialdienst; Erwachsenenbetreuung

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